Der WEKO*-Entscheid zu ETA-Uhrwerken von Mitte Juli 2020 hebt bestehende Lieferverpflichtung und Lieferbeschränkung auf.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat der Swatch Group nach eingehender Prüfung des Markts für mechanische Swiss made Uhrwerke keine neue Lieferverpflichtung und Lieferbeschränkung auferlegt. Die Swatch Group-Tochter ETA wird aber weiterhin als marktbeherrschend eingestuft.
Ende 2013 genehmigte die WEKO eine einvernehmliche Regelung mit der Swatch Group. Diese sah vor, dass die Tochtergesellschaft ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) ihre damaligen Kunden bis Ende 2019 mit bestimmten Mengen an mechanischen Uhrwerken beliefern muss. Die einvernehmliche Regelung sollte Anreize schaffen, dass sich bis Ende 2019 eine ausreichende Konkurrenz bildet und die Kunden sich alternative Bezugsmöglichkeiten erschließen. Nach Ablauf dieser Frist sollte keine Lieferverpflichtung mehr bestehen.
Da es Hinweise gab, dass sich der Markt für mechanische Swiss made Uhrwerke nicht wie angenommen entwickelt, eröffnete die WEKO im November 2018 ein Wiedererwägungsverfahren. Die umfangreichen Abklärungen der WEKO zeigen nun,“ dass der Markt auf die 2013 gesetzten Anreize reagierte und sich die Wettbewerbsverhältnisse weitgehend wie erwartet realisierten“. So hätten Beispielsweise die Kunden von ETA ihre Bezugsquellen erweitert.
Gestützt auf eine „breite Auslegeordnung“ kam die WEKO Mitte Juli 2020 zum Schluss, dass ETA keine weiteren Verpflichtungen aufzuerlegen sind. Die Swatch-Tochter bleibt auf dem Markt für mechanische Swiss made Uhrwerke jedoch marktbeherrschend und untersteht damit weiterhin der kartellrechtlichen Kontrolle.
Bern, 15.07.2020
* Die WEKO ist die Wettbewerbskommission der Schweizerischen Eidgenossenschaft